Die Grundsteuerreform 2022 mit Schneider und Kissel

Alle Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine elektronische Erklärung zur Festsetzung der Grundsteuer beim zuständigen Standortfinanzamt abgeben. Maßgeblich sind dabei die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022.

Dieser Verpflichtung können Sie entweder selbst nachkommen oder Sie können uns mit der Erstellung beauftragen. Sie können die Erklärung mit dem Programm Elster selbst erstellen und beim Finanzamt einreichen. Das Veranlagungsverfahren ist je nach Bundesland und Art der Nutzung des Gebäudes unterschiedlich. Alle Informationen, die Sie zur Erstellung der Erklärung benötigen, finden Sie unter grundsteuerreform.de.

Der Nutzen unserer Dienstleistungen


Begleitung durch den Prozess
Individuelle Checkliste mit den benötigten Daten und Unterlagen für Ihre Immobilie (variiert je nach Bundesland und Art der Immobilie)
Nur die zwingend benötigten Daten werden angefordert
Fristgerechte Einreichung der Erklärung durch uns als Experten
Prüfung des Steuerbescheides
Kostentransparenz

Ihre Investition

Die Kosten für diese Erklärung werden je nach Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet, festgesetzt, da unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung kommen, sowie nach der Art der Nutzung.



JE UNBEBAUTEM GRUNDSTÜCK

Erfasst sind alle unbebauten Grundstücke, Stückländereien und Weideland. Hierbei ist in der Regel für jedes Grundstück eine Erklärung abzugeben, unabhängig der Lage.

GRUNDSTÜCK
350 €
netto
JE WOHNIMMOBILIE

Erfasst sind Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser, sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, unabhängig der Lage.

WOHNIMMOBILIE
550 €
netto
GEWERBE- ODER GEMISCHT GENUTZTE IMMOBILIE IN HESSEN, BADEN-WÜRTTEMBERG, BAYERN, HAMBURG ODER NIEDERSACHSEN

Erfasst sind alle Immobilien, die ausschließlich oder teilweise zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, in den oben genannten Bundesländern ohne Sachwertverfahren

GEWERBE- ODER MISCHIMMOBILIE IM LÄNDERMODELL
750 €
netto
GEWERBEIMMOBILIE AUSSERHALB VON HESSEN, BADEN-WÜRTTEMBERG, BAYERN, HAMBURG ODER NIEDERSACHSEN

Erfasst sind alle Immobilien, die ausschließlich oder teilweise zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, außerhalb der oben genannten Bundesländern im Bundesmodell (Sachwertverfahren)

GEWERBE- ODER MISCHIMMOBILIE IM Bundesmodell
950 €
netto


Preisnachlass:

  • Ab 3-4 Grundstücke/Immobilien gibt es einen Preisnachlass von 10% auf die Grundstücks- und Immobilienpreise.
  • 5-6 Grundstücke/Immobilien 15% Preisnachlass
  • 7-8 Grundstücke/Immobilien 20% Preisnachlass
  • 9-10 Grundstücke/Immobilien 25% Preisnachlass auf die Grundstücks- und Immobilienpreise
  • Ab 11 zu bewertende Grundstücke wird ein individueller Preisnachlass gewährt

Zusätzlich berechnen wir bei Neumandanten eine Aufnahmegebühr von € 150,- (netto), die unabhängig von der Anzahl der Grundstücke berechnet wird.

Wir behalten uns vor, bei außerordentlichen Rückfrageaufkommen seitens des Finanzamtes nach Abgabe der Steuererklärung (ca. 1 Stunde pro Grundstück) oder mehrmaligem Anfordern der Unterlagen/ Informationen für die Erklärung selbst, die die hier anfallenden Stunden nach unserem üblichen Stundensätzen als Sonderleistungen zu berechnen.

Ablauf

Der Prozess der Erklärungserstellung läuft wie folgt ab:



1.

Kontaktaufnahme

Bitte befüllen Sie das Excel-Dokument "Bestandsaufnahme" mit Ihren Grundstücksdaten und persönlichen Daten und senden Sie uns dieses zu.

2.

Beauftragung durch den Mandanten

Wir besprechen mit Ihnen die Liste, stimmen den Beauftragungsrahmen ab und senden Ihnen eine Auftragsbestätigung zu.

3.

Individuelle Checkliste

Wir senden Ihnen eine individuelle Checkliste, damit Sie alle relevanten Daten einreichen können.

4.

Prüfung auf Vollständigkeit

Nach vollständigem Eingang aller relevanten Daten und Unterlagen wird Ihre Erklärung durch uns erstellt.

5.

Freigabe durch Mandanten und Versand ans Finanzamt

Wir überwachen alle Fristen und reichen nach Ihre Freigabe die Erklärung beim Finanzamt ein.

6.

Steuerbescheid-Prüfung

Wir prüfen den Steuerbescheid.

Jetzt schon herunterladen

Wir bitten Sie bereits vor der Kontaktaufnahme unsere Excel-Datei für die Bestandsaufnahme vollständig auszufüllen. Weiterhin beachten Sie unser Merkblatt zu den benötigten Flächenangaben der Gebäude.

s-k-bestandsaufnahme merkblatt sk-fragebogen

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Schneider & Kissel
Steuerberatung GmbH & Co. KG

Karl-Kellner-Ring 23
D-35576 Wetzlar
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