Alle Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine elektronische Erklärung zur Festsetzung der Grundsteuer beim zuständigen Standortfinanzamt abgeben. Maßgeblich sind dabei die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022.
Dieser Verpflichtung können Sie entweder selbst nachkommen oder Sie können uns mit der Erstellung beauftragen. Sie können die Erklärung mit dem Programm Elster selbst erstellen und beim Finanzamt einreichen. Das Veranlagungsverfahren ist je nach Bundesland und Art der Nutzung des Gebäudes unterschiedlich. Alle Informationen, die Sie zur Erstellung der Erklärung benötigen, finden Sie unter grundsteuerreform.de.
Die Kosten für diese Erklärung werden je nach Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet, festgesetzt, da unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung kommen, sowie nach der Art der Nutzung.
Erfasst sind alle unbebauten Grundstücke, Stückländereien und Weideland. Hierbei ist in der Regel für jedes Grundstück eine Erklärung abzugeben, unabhängig der Lage.
Erfasst sind Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser, sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, unabhängig der Lage.
Erfasst sind alle Immobilien, die ausschließlich oder teilweise zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, in den oben genannten Bundesländern ohne Sachwertverfahren
Erfasst sind alle Immobilien, die ausschließlich oder teilweise zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, außerhalb der oben genannten Bundesländern im Bundesmodell (Sachwertverfahren)
Preisnachlass:
Zusätzlich berechnen wir bei Neumandanten eine Aufnahmegebühr von € 150,- (netto), die unabhängig von der Anzahl der Grundstücke berechnet wird.
Wir behalten uns vor, bei außerordentlichen Rückfrageaufkommen seitens des Finanzamtes nach Abgabe der Steuererklärung (ca. 1 Stunde pro Grundstück) oder mehrmaligem Anfordern der Unterlagen/ Informationen für die Erklärung selbst, die die hier anfallenden Stunden nach unserem üblichen Stundensätzen als Sonderleistungen zu berechnen.
Der Prozess der Erklärungserstellung läuft wie folgt ab:
Bitte befüllen Sie das Excel-Dokument "Bestandsaufnahme" mit Ihren Grundstücksdaten und persönlichen Daten und senden Sie uns dieses zu.
Wir besprechen mit Ihnen die Liste, stimmen den Beauftragungsrahmen ab und senden Ihnen eine Auftragsbestätigung zu.
Wir senden Ihnen eine individuelle Checkliste, damit Sie alle relevanten Daten einreichen können.
Nach vollständigem Eingang aller relevanten Daten und Unterlagen wird Ihre Erklärung durch uns erstellt.
Wir überwachen alle Fristen und reichen nach Ihre Freigabe die Erklärung beim Finanzamt ein.
Wir prüfen den Steuerbescheid.
Wir bitten Sie bereits vor der Kontaktaufnahme unsere Excel-Datei für die Bestandsaufnahme vollständig auszufüllen. Weiterhin beachten Sie unser Merkblatt zu den benötigten Flächenangaben der Gebäude.
s-k-bestandsaufnahme merkblatt sk-fragebogen
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