Verlängerung der Antragsfrist des Überbrückungshilfeprogramms
Das Programm bezieht sich auf die Monate Juni, Juli und August 2020. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. September 2020 verängert.
Eine rückwirkende Antragstellung für die Monate Juni, Juli und August ist möglich, jedoch spätestens bis zum 30. September 2020.
Habenn Sie interesse? Sprechen Sie uns an. Wir übernehmen den Antrag für Sie!