Unsere BWL-Beratungen anlässlich der Coronakrise förderfähig
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“, anlässlich der aktuellen Corona Pandemie, ergänzt bzw. modifiziert. Hiernach übernimmt die BAFA auf Antrag Beratungskosten bis zu 4.000 € (netto) zu 100 % für von der Coronakrise betroffene Unternehmen.
Wir, das Steuerbüro Schneider & Kissel, können Sie als Ihr Steuerberater kompetent beraten, wenn Sie z.B. Soforthilfe oder ein öffentliches Darlehen (KfW- oder WIBank) benötigen, um einen möglichen Liquiditätsengpass zu überwinden. Voraussetzung ist, dass Sie durch die Corona-Pandemie deutliche Umsatzeinbrüche hatten und aus diesem Grund in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Unsere Beratungskosten, z.B. für eine Finanzierungsberatung oder Unternehmensplanung, werden in voller Höhe von der BAFA übernommen, weil wir als anerkanntes Beratungsunternehmen dort gelistet sind.
Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Antragstellung und die formellen Voraussetzungen (z.B. Beratungsbericht), um die Beratungsförderung zu bekommen.
Übrigens, die Beratungskosten müssen auch nicht von Ihnen vorfinanziert werden. Wir rechnen direkt mit der BAFA ab.
Weiterführende Informationen zu diesem Zuschuss:
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