Überbrückungshilfe II

Aktuell haben der Bund und die Länder Eckpunkte für die 2. Phase der Überbrückungshilfe bekannt gegeben. Die Überbrückungshilfe wird bis Dezember 2020 verlängert. Dabei werden für die 2. Phase mit den Fördermonaten September bis Dezember folgende Veränderungen vorgenommen:

Flexibilisierung der Eintrittschwelle:

Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

oder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

verzeichnet haben.

Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000,00 € bzw. 15.000,00 €.

  • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher 80 % der Fixkosten),

und

  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch).

Die Personalkostenpauschale von 10 % der förderfähigen Kosten wird auf 20 % erhöht.

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Hinweis:
Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über usn als Ihr Steuerberater. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.

Wichtig:
Anträge für die Phase 1 (Fördermonate Juni bis August) müssen bis zum 9. Oktober gestellt sein.

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