Senkung der Mehrwertsteuer im Gastronomiebereich
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll vorübergehend von 19 % auf 7 % gesenkt werden.
Die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten wird demnach ab dem 01.07.2020 - befristet bis zum 30.06.2021 - auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.
Als Corona-Sofortmaßnahme sollen nach dem Beschluss der Koalitionsspitzen kleine und mittelständische Unternehmen durch eine vereinfachte Verlustverrechnung zusätzlich Liquidität erhalten.
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