Praxisrelevante Änderungen bei Photovoltaik-Anlagen ab 2022

Der Gesetzgeber plant derzeit eine Reihe Änderungen im Jahressteuergesetz 2022. Unter anderem ist eine Änderung im Hinblick auf Photovoltaikanlagen geplant.

Konkret geht es um folgende Änderungen:

  • Einnahmen und Ausgaben bzgl. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von < 30 kw (Peak) sollen ab 2023 nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen und kein Betriebsvermögen mehr darstellen (auch bestehende Anlagen)
  • Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von < 30 kw (Peak), die ab 2023 fertiggestellt und ausgeliefert werden, sollen ohne Umsatzsteuer berechnet werden.

Zu den Auswirkungen und nötigen Handlungsempfehlungen in diesem Jahr aus Sicht der Bauunternehmer (Solateure, Elektriker, Dachdecker etc.) sowie der Anlagenbauer veranstalten wir am kommenden Donnerstag, den 10. November 2022, um 14.00 Uhr ein Mandantenwebinar für Sie.

Hier gehts zur Anmeldung:

https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_aN7lXcn3Sf2vHAmK1k4dQg

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Für alle, die nicht teilnehmen können, stellen wir im Nachgang die Aufzeichnung zur Verfügung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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