Öffnung der Verkaufsstellen ab 20.04.2020

Nach den Beschlüsseln von Bund und Ländern vom 15.04.2020 gelten folgende Bestimmungen:

  • Die bestehen Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestens 03.05.2020 bestehen.

  • Ab dem 20.04.2020 dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² - unter Berücksichtigung der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln - wieder öffnen.

  • Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.

  • Friseure dürfen in Hessen ab dem 04.05.2020 unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.

  • Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.

  • Eisdielen dürfen laut Ministerpräsident Volker Bouffier ab dem 20.04.2020 wie Restaurants einen Lieferservice anbieten.

  • Bund und Länder empfehlen den Bürgern, beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr Alltagsschutzmasken zu tragen. Ein generelle bundesweite Maskenpflicht soll es demnach aber nicht geben.
  • Großveranstaltungen werden wegen der Corona-Pandemie bis zum 31.08.2020 grundsätzlich untersagt - auch Volksfeste und Fußballspiele sind davon betroffen. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen duch die Länder getroffen werden.

  • Der Schulbetrieb in Hessen kann ab dem 27.04.2020, beginnend mit den Abschlussklassen von Gymnasien, Real- und Hauptschulen, wieder aufgenommen werden. Kindertagsstätten werden noch eine ganze Zeit geschlossen bleiben müssen, so Ministerpräsident Bouffier.

  • Am 30.04.2020 wollen Bund und Länder erneut über weitere Schritte beraten.

Verwendung von Cookies

Weil uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, verwenden wir auf unserer Webseite Cookies. Manche werden benötigt, damit alles technisch funktioniert, manche, um unser Angebot und Ihre Nutzererfahrung effizienter zu gestalten. Mehr erfahren Sie in den Cookie-Einstellungen oder in unserer Datenschutzerklärung. Indem Sie auf „alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich mit der Verwendung einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen oder ändern.

Cookies Einstellungen

erforderliche Cookies

Ganz ohne geht’s leider nicht. Manche Cookies sind erforderlich, um eine Webseite rein technisch nutzbar zu machen und ihre Grundfunktionen zu ermöglichen.

immer aktiv

Marketing

Marketing-Cookies nutzen wir, um mit anderen Plattformen zu kommunizieren. Wenn wir z. B. Werbung in den Sozialen Netzwerken wie Facebook schalten, helfen die Cookies uns, die richtigen Nutzer zu finden.

Tracking

Um die Leistung unserer Webseite zu verbessern, nutzen wir Tracking-Cookies. Sie helfen uns zu verstehen, wie sich Nutzer über unsere Webseite bewegen und welche Seiten sie aufrufen. Wir verwenden hierzu Google Analytics.


Schneider & Kissel
Steuerberatung GmbH & Co. KG

Karl-Kellner-Ring 23
D-35576 Wetzlar
info@stb-schneider-kissel.de

| Impressum | Datenschutz