Öffnung der Verkaufsstellen ab 20.04.2020
Nach den Beschlüsseln von Bund und Ländern vom 15.04.2020 gelten folgende Bestimmungen:
- Die bestehen Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestens 03.05.2020 bestehen.
- Ab dem 20.04.2020 dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² - unter Berücksichtigung der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln - wieder öffnen.
- Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
- Friseure dürfen in Hessen ab dem 04.05.2020 unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.
- Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.
- Eisdielen dürfen laut Ministerpräsident Volker Bouffier ab dem 20.04.2020 wie Restaurants einen Lieferservice anbieten.
- Bund und Länder empfehlen den Bürgern, beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr Alltagsschutzmasken zu tragen. Ein generelle bundesweite Maskenpflicht soll es demnach aber nicht geben.
- Großveranstaltungen werden wegen der Corona-Pandemie bis zum 31.08.2020 grundsätzlich untersagt - auch Volksfeste und Fußballspiele sind davon betroffen. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen duch die Länder getroffen werden.
- Der Schulbetrieb in Hessen kann ab dem 27.04.2020, beginnend mit den Abschlussklassen von Gymnasien, Real- und Hauptschulen, wieder aufgenommen werden. Kindertagsstätten werden noch eine ganze Zeit geschlossen bleiben müssen, so Ministerpräsident Bouffier.
- Am 30.04.2020 wollen Bund und Länder erneut über weitere Schritte beraten.