Neues zur Überbrückungshilfe III
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13.12.2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.
Nähere Infos dazu finden Sie in der Information des BMF und des BMWi.