Neuer KfW-Schnellkredit mit 100 % Haftungsfreistellung

Sie sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Ab dem 15.04.2020 können Sie über Ihre Hausbank den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.

Das Programm hat folgende Eckdaten:

  • Anschaffungen, wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
  • alle laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
  • kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 €
  • bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos
  • keine Bereitstellungsprovisionen
  • Zinssatz ab 3 % (je nach Bonität)
  • kostenlose Sondertilgungen

Folgende Voraussetzungen müssen bei den Unternehmen vorliegen:

  • mehr als 10 Arbeitnehmer
  • mindestens seit Januar 2019 am Markt tätig
  • in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 wurde ein Gewinn erzielt (sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen)
  • Kein anderes KfW-Kreditprogramm in Anspruch genommen

Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 € und 100 % Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen. Das Angebot des KfW-Schnellkredits ist vorerst bis zum 31.12.2020 befristet (letztmöglicher Auszahlungszeitpunkt).

Hier der Link zum Kreditprogramm:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/Förderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

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