Neuer KfW-Schnellkredit mit 100 % Haftungsfreistellung
Sie sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Ab dem 15.04.2020 können Sie über Ihre Hausbank den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.
Das Programm hat folgende Eckdaten:
- Anschaffungen, wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- alle laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
- kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 €
- bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos
- keine Bereitstellungsprovisionen
- Zinssatz ab 3 % (je nach Bonität)
- kostenlose Sondertilgungen
Folgende Voraussetzungen müssen bei den Unternehmen vorliegen:
- mehr als 10 Arbeitnehmer
- mindestens seit Januar 2019 am Markt tätig
- in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 wurde ein Gewinn erzielt (sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen)
- Kein anderes KfW-Kreditprogramm in Anspruch genommen
Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 € und 100 % Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen. Das Angebot des KfW-Schnellkredits ist vorerst bis zum 31.12.2020 befristet (letztmöglicher Auszahlungszeitpunkt).
Hier der Link zum Kreditprogramm: