Lohn-Neuerungen ab 2020 - Gesundheitsfördermaßnahmen
Der steuerfreie Zuschuss zur betrieblichen Gesundheitsförderung erhöht sich ab 2020 auf 600 Euro. Weiterhin erforderlich ist, dass die sozialversicherungsrechtliche Zertifizierung vorliegt. Der Arbeitnehmer hat diese Zertifizierung dem Arbeitgeber vorzulegen. Bei Nichtvorlage werden die Zuschüsse steuer- und sozialversicherungspflichtig.