Lohn-Neuerungen ab 2021 - Mitgliedsbescheinigung Krankenkassen
Arbeitgeber erhalten ab 01.01.2021 die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen auf elektronischem Weg.
Außerdem wird die Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate verkürzt. Neu ist auch die Wechselmöglichkeit bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung, auch vor Ende der 12-monatigen Frist.