Lohn-Neuerungen ab 2021 - Lohnfortzahlung wegen Quarantäne oder fehlender Kinderbetreuung
Der gesetzlich verankerte Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Quarantäne oder fehlender Kinderbetreuung wurde im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt und gilt im neuen Jahr weiter.