Lohn-Neuerungen ab 2021 - Corona-Pauschale für Homeoffice
Danach können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von 5 € in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Sollten jedoch vom Arbeitgeber Fahrtkosten gezahlt werden, so kann diese Pauschale nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.