14. Januar 2021 Lohn-Neuerungen ab 2021 - Ab 2021 wird die Entfernungspauschale angehoben Ab dem 21. Kilometer wird die Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 0,05 € auf 0,35 € erhöht - befristet vom 01.01.2021 bis 31.12.2026.