Lohn-Neuerungen ab 2020 - Arbeiten im EU-Ausland
Arbeitnehmer und Selbständige brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn sie innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Das gilt auch bei kurzfristigen und kurzzeitigen (auch stundenweise) Dienstreisen in das EU-Ausland.
Selbständige beantragen die Bescheinigung bei ihrer Krankenkasse.
Für Arbeitnehmer wird die Bescheinigung über das Entgeltabrechnungssystem beantragt.