Lohn-Neuerungen ab 2020 - neue lohnsteuerliche Spielregeln für Gutscheine und Guthabenkarten

Ab dem 01.01.2020 gilt – ohne gesetzliche Übergangsregelung –

Zu fiktivem Barlohn gehören:

- das Belegerstattungsmodell (nachträgliche Kostenerstattung)

- Geldsurrogate (dazu gehören die Geldkarten, die im Rahmen unabhängiger Systeme des unbaren Zahlungsverkehrs eingesetzt werden können). Als Geldleistung zu behandeln sind daher insbesondere bestimmte Geldkarten, die über eine Barauszahlungsfunktion oder über eine eigene IBAN verfügen, die für Überweisungen (z.B. PayPal) verwendet sowie als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können.

Als Sachbezug gelten:

Gutscheine, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Aussteller des Gutscheins berechtigen oder bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen eingelöst werden können (z.B. aufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel, Centergutscheine und City-Cards).

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