Lohn-Neuerungen ab 2020 - Erhöhung der Verpflegungspauschalen ab 2020
Ab 01.01.2020 sind die Verpflegungspauschalen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten wie folgt erhöht worden:
Bei eintägigen Auswärtstätigkeiten beträgt die Verpflegungspauschale für jeden Kalendertag bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als acht Stunden 14 € (bis 31.12.2019 = 12 €).
Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten betragen die Verpflegungspauschalen für jeden Kalendertag:
- bei einer Abwesenheitszeit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte von 24 Stunden 28 € (bis 31.12.2019 = 24 €) und
- für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten ohne Erfordernis einer Mindestabwesenheitszeit 14 € (bis 31.12.2019 = 12 €).