Lohn-Neuerungen ab 2020 - Erhöhung der Verpflegungspauschalen ab 2020

Ab 01.01.2020 sind die Verpflegungspauschalen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten wie folgt erhöht worden:

Bei eintägigen Auswärtstätigkeiten beträgt die Verpflegungspauschale für jeden Kalendertag bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als acht Stunden 14 € (bis 31.12.2019 = 12 €).

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten betragen die Verpflegungspauschalen für jeden Kalendertag:

- bei einer Abwesenheitszeit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte von 24 Stunden 28 € (bis 31.12.2019 = 24 €) und

- für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten ohne Erfordernis einer Mindestabwesenheitszeit 14 € (bis 31.12.2019 = 12 €).

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