Lohn-Neuerungen ab 2020 - Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
Für zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge, die
- keine CO-Emission (also reine Elektrofahrzeuge) haben und
- deren Bruttolistenpreis unter 40.000,00 € liegt,
wird die steuerliche Bemessungsgrundlage für den Ansatz der Privatnutzung und der Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf ein Viertel reduziert.