Lohn-Neuerungen ab 2020 - Privatnutzung von (Elektro-) Fahrrädern ab 2020 steuerfrei
Für zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 angeschaffte und durch Gehaltsumwandlung überlassene Elektrofahrräder, reduziert sich die Bemessungsgrundlage ab dem 01.01.2020 für den Ansatz der privaten Nutzung auf 25 %. Dies gilt nicht rückwirkend für die Versteuerung im Kalenderjahr 2019. Hier bleibt es bei 50 %.