Lohn-Neuerungen ab 2020 - Privatnutzung von (Elektro-) Fahrrädern ab 2020 steuerfrei

Für zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 angeschaffte und durch Gehaltsumwandlung überlassene Elektrofahrräder, reduziert sich die Bemessungsgrundlage ab dem 01.01.2020 für den Ansatz der privaten Nutzung auf 25 %. Dies gilt nicht rückwirkend für die Versteuerung im Kalenderjahr 2019. Hier bleibt es bei 50 %.

Verwendung von Cookies

Weil uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, verwenden wir auf unserer Webseite Cookies. Manche werden benötigt, damit alles technisch funktioniert, manche, um unser Angebot und Ihre Nutzererfahrung effizienter zu gestalten. Mehr erfahren Sie in den Cookie-Einstellungen oder in unserer Datenschutzerklärung. Indem Sie auf „alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich mit der Verwendung einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen oder ändern.

Cookies Einstellungen

erforderliche Cookies

Ganz ohne geht’s leider nicht. Manche Cookies sind erforderlich, um eine Webseite rein technisch nutzbar zu machen und ihre Grundfunktionen zu ermöglichen.

immer aktiv

Marketing

Marketing-Cookies nutzen wir, um mit anderen Plattformen zu kommunizieren. Wenn wir z. B. Werbung in den Sozialen Netzwerken wie Facebook schalten, helfen die Cookies uns, die richtigen Nutzer zu finden.

Tracking

Um die Leistung unserer Webseite zu verbessern, nutzen wir Tracking-Cookies. Sie helfen uns zu verstehen, wie sich Nutzer über unsere Webseite bewegen und welche Seiten sie aufrufen. Wir verwenden hierzu Google Analytics.


Schneider & Kissel
Steuerberatung GmbH & Co. KG

Karl-Kellner-Ring 23
D-35576 Wetzlar
info@stb-schneider-kissel.de

| Impressum | Datenschutz