Lohn-Neuerungen ab 2020 - "Azubi-Mindestlohn" 2020
Künftig dürfen Auszubildende keine Vergütung unterhalb der Mindestgrenze mehr erhalten. Ausgenommen sind Ausbildungsvergütungen nach einem Tarifvertrag.
Junge Menschen, die ihre Berufsausbildung 2020 beginnen, haben im ersten Ausbildungsjahr Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung in Höhe von mindestens 515 Euro. Die Einstiegsvergütung wird in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden: 2021 auf 550 Euro im Monat, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Die Erhöhungen ab 2024 werden sich danach richten, wie sich die Ausbildungsvergütungen durchschnittlich entwickeln.
Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung um 18 %, im dritten Ausbildungsjahr um 35 % und im vierten Jahr um 40 %.