Lohn-Neuerungen ab 2020 - Höherer Mindestlohn ab Januar 2020
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2020 um 16 Cent. Arbeitnehmer haben somit ab dem 01.01.2020 Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde.
Für Minijobber, die den Mindestlohn erhalten und deren Verdienst bei 450 Euro im Monat liegt, heißt das, dass die Anzahl der Arbeitsstunden und Arbeitszeitvereinbarungen angepasst werden müssen. Nur dann bleibt der Minijob ein Minijob. Wird die monatliche Entgeltgrenze von 450 Euro überschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die maximale monatliche Arbeitszeit beträgt ab 2020 48 Stunden.