Kleinbeihilfe als Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe
Ab sofort können Gaststättenbetriebe Anträge auf einen Zuschuss stellen, um dringend benötigte Geräte wie etwa Kühl- oder Spültechnik, Koch- und Küchengeräte anzuschaffen, damit weiterhin ihr Geschäftsbetrieb gewährleistet ist. Heizgeräte sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Fester Zuschuss in Höhe von 1.500 €
- Anschaffungskosten von mind. 2.000 €
- Heizgeräte für den Außenbereich nicht förderfähig
Wer wie gefördert wird und welche Voraussetzungen es gibt, finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage der WI-Bank:
Außerdem finden Sie dort die Konditionen, rechtlichen Hinweise und wo der Antrag gestellt werden muss. Im Downloadbereich der WI-Bank sind alle erforderlichen Dokumente zur Antragstellung hinterlegt.