KfW-Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Krise

Die KfW hat bereits vor einigen Wochen, speziell für Unternehmen in der Coronakrise, zwei Darlehensprogramme aufgestellt. Darüber hinaus gibt es seit kurzem den KfW-Schnellkredit mit 100 % Haftungsfreistellung, wie bereits in unserem vergangenen Blogbeitrag beschrieben. Wir empfehlen Ihnen, in Absprache mit Ihrer Hausbank, die drei Programme abzuwägen. In vielen Fällen können die „älteren“ Corona-Darlehensprograme der KfW vorteilhafter sein, als der Sofortkredit. Hier nochmal die beiden „älteren“ KfW-Darlehensprogramme im Vergleich:

  • KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • ERP-Gründerkredit – universell für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

Beide Programme haben folgende Eckpunkte:

  • KfW-Corona-Hilfe für Anschaffungen und laufende Kostenr
  • reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
  • kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 1 Mrd. Euro
  • bis zu 5 Jahre Zeit für die Rückzahlung, im 1. Jahr keine Tilgung
  • bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist in Planung, dass die Rückzahlungspläne verlängert werden. Sofern uns hier genauere Informationen vorliegen, werden wir diesen Beitrag erneuern.

Hier der Link zur KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Wir beraten Sie gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Firmenkundenberater.

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