Einführung der Leasing-Bürgschaften

Es handelt sich um ein bundesweit einheitliches Angebot.

Warum informieren wir über das Programm?

Dieses Programm kann für eine/n Existenzgründer*in oder ein Unternehmen interessant werden, wenn die Leasinggesellschaft aus Sicherheitsgründen einen Vertragsabschluss ablehnt.

Sprechen Sie Ihre Leasinggesellschaft auf diese Fördermöglichkeit an. Mit dieser Förderung erhalten die Leasinggesellschaften eine Rückverbürgung. Die Leasinggesellschaft kann sich mit Fragen gerne an die zuständige Bürgschaftsbank wenden. So erhalten Sie evtl. doch noch einen Leasingvertrag, der ansonsten abgelehnt werden würde.

Zuständige Bürgschaftsbank:

Bürgschaftsban Hessen

Förderfähige Bürgschaftsquote:

50 % oder 70 % Bürgschaftsquote mit einheitlichen Konditionen

Förderfähige Bürgschaftshöhe 1:

bis 140.000 € - über EIF COSME (Europäischer Investitionsfonds)

Förderfähige Bürgschaftshöhe 2:

über 140.000 € bis 2,5 Mio. € sowie bei Existenzgründern - über Bund und Länder

Das Programm kann mehrfach genutzt werden, solange die Teilbeträge nicht die Hälfte des jeweiligen Maximalbetrags (70.000 € / 1,25 Mio. €) übersteigen.

Detaillierte Informationen zu diesem Förderprogramm über den folgenden Link: https://leasing-buergschaft.de/

Verwendung von Cookies

Weil uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, verwenden wir auf unserer Webseite Cookies. Manche werden benötigt, damit alles technisch funktioniert, manche, um unser Angebot und Ihre Nutzererfahrung effizienter zu gestalten. Mehr erfahren Sie in den Cookie-Einstellungen oder in unserer Datenschutzerklärung. Indem Sie auf „alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich mit der Verwendung einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen oder ändern.

Cookies Einstellungen

erforderliche Cookies

Ganz ohne geht’s leider nicht. Manche Cookies sind erforderlich, um eine Webseite rein technisch nutzbar zu machen und ihre Grundfunktionen zu ermöglichen.

immer aktiv

Marketing

Marketing-Cookies nutzen wir, um mit anderen Plattformen zu kommunizieren. Wenn wir z. B. Werbung in den Sozialen Netzwerken wie Facebook schalten, helfen die Cookies uns, die richtigen Nutzer zu finden.

Tracking

Um die Leistung unserer Webseite zu verbessern, nutzen wir Tracking-Cookies. Sie helfen uns zu verstehen, wie sich Nutzer über unsere Webseite bewegen und welche Seiten sie aufrufen. Wir verwenden hierzu Google Analytics.


Schneider & Kissel
Steuerberatung GmbH & Co. KG

Karl-Kellner-Ring 23
D-35576 Wetzlar
info@stb-schneider-kissel.de

| Impressum | Datenschutz