Einführung der Leasing-Bürgschaften
Es handelt sich um ein bundesweit einheitliches Angebot.
Warum informieren wir über das Programm?
Dieses Programm kann für eine/n Existenzgründer*in oder ein Unternehmen interessant werden, wenn die Leasinggesellschaft aus Sicherheitsgründen einen Vertragsabschluss ablehnt.
Sprechen Sie Ihre Leasinggesellschaft auf diese Fördermöglichkeit an. Mit dieser Förderung erhalten die Leasinggesellschaften eine Rückverbürgung. Die Leasinggesellschaft kann sich mit Fragen gerne an die zuständige Bürgschaftsbank wenden. So erhalten Sie evtl. doch noch einen Leasingvertrag, der ansonsten abgelehnt werden würde.
Zuständige Bürgschaftsbank:
Bürgschaftsban Hessen
Förderfähige Bürgschaftsquote:
50 % oder 70 % Bürgschaftsquote mit einheitlichen Konditionen
Förderfähige Bürgschaftshöhe 1:
bis 140.000 € - über EIF COSME (Europäischer Investitionsfonds)
Förderfähige Bürgschaftshöhe 2:
über 140.000 € bis 2,5 Mio. € sowie bei Existenzgründern - über Bund und Länder
Das Programm kann mehrfach genutzt werden, solange die Teilbeträge nicht die Hälfte des jeweiligen Maximalbetrags (70.000 € / 1,25 Mio. €) übersteigen.
Detaillierte Informationen zu diesem Förderprogramm über den folgenden Link: https://leasing-buergschaft.de/