Corona-Pauschale für Homeoffice
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 10.12.2020 eine Corona-Pauschale für Homeoffice beschlossen. „Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss beschloss auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (19/22850).“
Ausschließlichkeitsprinzip
Danach können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von 5 € geltend machen.
Hinweis
Die Erfüllung der Voraussetzung hinsichtlich einer Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers ist nicht zu prüfen.
Höchstbetrag
Die Homeoffice-Corona-Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 € im Jahr begrenzt.
Zeitliche Anwendung
Die Homeoffice-Corona-Pauschale soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden.