Beantragung Soforthilfe des Landes Hessen seit dem 30.03. möglich

Seit Monatg, den 30.03.20, können die Soforthilfen des Bundes und Land Hessen online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.

Hier der Link: http://www.rpkshe.de/coronahilfe

Gute Vorbereitung ist wichtig!

Vor der Antragstellung sollten sie genau prüfen, ob sie tatsächlich Antragsberechtigt sind. Hierzu haben wir ihnen in unserem Downloadbereich die Richtlinie des Landes Hessen zum Corona-Soforthilfeprogramm bereitgestellt. Ebenfalls sollten Sie den unten downloadbaren Leitfaden zum Antrag komplett ausfüllen und alle Dokumente in elektronischer Form zusammenstellen. Grund: Sie haben nur 15 Minuten für die Antragstellung Zeit.

Höhe der Zuschüsse:

Die Soforthilfe ist als Festbetrag gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Mitarbeiter: 10.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate,
  • bis zu 10 Mitarbeiter: 20.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate,
  • bis zu 50 Mitarbeiter: 30.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate.

Wichtige Voraussetzungen für den Zuschuss:

• Gewerbliche/ freiberufliche/ Land- und Forstwirtschaftliche unabhängige Unternehmen;

• seit dem 11.03.2020 besteht infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie ohne zusätzliche Eigen- oder Fremdmittel sowie bereits beantragter staatlicher Hilfen eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage für das Unternehmen;

• tatsächliche Einnahmen oder realisierbare Einnahmen sind zu berücksichtigen;

• vorhandene liquide Mittel sind aufzubrauchen (Ausnahme: Private Rücklagen);

• verfügbare Kreditmittel sind aufzubrauchen.

Obige Voraussetzungen muss der Unternehmer durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen. Inhaltlich geprüft werden die Anträge aktuell nicht. Dies kann im Nachgang erfolgen, was zur Folge hätte, dass der Zuschuss ggf. wieder zurückbezahlt werden müsste.

Die Zuschüsse werden also nur für den benötigten Kapitalbedarf zur Deckung der monatlichen Fixkosten bewilligt und nicht als Fixbetrag! Die Soforthilfe ersetzt auf keinen Fall ausgefallenen Umsatz. Zielgruppe für diesen Zuschuss sind Unternehmen, die kein finanzielles Polster haben und ohne neues Geld nicht mehr in der Lage sind, offene Rechnungen, Mieten, Leasingraten usw. zu bezahlen.

Der Liquiditätsengpass muss sich aus der Corona-Krise ergeben. Wer vorher schon einen Engpass hatte, ist nicht zuschussberechtigt.

Der Liquiditätsengpass berechnet sich als Summe der laufenden Kosten ab 11.03.2020 (vereinfachte Darstellung):

+ betriebliche zu erwartende Zahlungseingänge

– betriebliche zu erwartende Zahlungsausgänge

= Liquiditätsengpass – wenn negativ

Vorhandene betriebliche Eigenmittel (positive Girokonten) oder auch verfügbare Fremdmittel (Kontokorrentlinie) müssen in Abzug gebracht werden. Die laufenden Betriebskosten sollen durch den Zuschuss unterstützt und gedeckt werden. Auch ist die Förderung vom Grundsatz her nicht für den entgangenen Gewinn gedacht, sondern für die betrieblichen Kosten, die jetzt weiter anfallen. Die Liquidität, die bisher aus dem Gewinn Ihres Unternehmens für Ihre privaten Zwecke benötigt wurde, ist vom Grundsatz her nicht förderungsfähig.

Es gehen aktuell sehr viele Fragen aus dem FAQ des Regierungspräsidiums Kassel hervor (https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe-faq). Hier können Sie sehr viele Informationen erlesen.

Unterstützung durch Schneider & Kissel

Wenn Sie für sich oder Ihr Unternehmen einen Zuschuss beantragen wollen, bieten wir Ihnen folgende Hilfe/Unterstützung an:

1. Beantragung der Soforthilfe ohne Beratung durch die Kanzlei Schneider & Kissel

Eventuell von uns benötigte Dokumente stellen wir für unsere Mandanten gerne, auf Anfrage, kostenlos online zur Verfügung. Das ist unser Service für sie.

1. Beantragung der Soforthilfe und Beratung durch die Kanzlei Schneider & Kissel

Wir berechnen den Liquiditätsbedarf (maßgebend für die beantragte Zuschusshöhe)

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Zuschusses, indem wir Ihnen alle benötigten Dokumente, Antworten auf Fragen im Antrag online zur Verfügung stellen

Wir begleiten Sie bei Bedarf telefonisch bei der Online-Beantragung (Telefonhotline).

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Florian und Ortwin Schneider

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