Beantragung der Überbrückungshilfe III+ und Neustarthilfe+ möglich
Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben, wurde die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe bis zum 30.09.2021 verlängert. Dies wurde über die „Neustarthilfe+“ und „Überbrückungshilfe III+“ umgesetzt. Diese kann nun beantragt werden.
Der Förderzeitraum ist hier jeweils vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021.
Das sind die Eckpunkte/ Änderungen zur Überbrückungshilfe:
- Förderzeitraum: 01.07. bis 30.09.2021
- Voraussetzung für die Beantragung der Hilfen:
- Corona-bedingter Umsatzrückgang > 30 % zum Referenzmonat 2019
- Einführung der „Restart-Prämie“: Einführung einer Personalkostenhilfe für Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
- Investitionen in Digitalisierung bis zu maximal 10.000,00 € im Förderzeitraum
- Förderfähig sind Gerichtskosten, die der Schuldner in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu tragen hat, bis 20.000,00 € pro Monat.
- Anpassung der branchenspezifischen Sonderregelungen:
- Für die Reisebranche durch Fortführung der Anschubhilfe (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“).
- Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche durch Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 sowie Fortführung der Anschubhilfe (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“).
- Fortführung der Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen für Hersteller, Großhändler, Einzelhändler und professionelle Verwender.
- Erhöhung des Vorschusses der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige (Betriebskostenpauschale) auf bis zu 4.500,00 € für Juli bis September 2021 als Alternative zur Überbrückungshilfe III Plus für Soloselbständige, die ansonsten keine Fixkosten geltend machen können.
Detaillierte Informationen zu der Überbrückungshilfe III+, die laufend aktualisiert werden, können Sie den offiziellen FAQs entnehmen. Hier der Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbruckeungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html
Hier alle Informationen zu der Neustarthilfe+, die Sie auch selber beantragen können: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html