Beantragung der Überbrückungshilfe III+ und Neustarthilfe+ möglich

Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben, wurde die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe bis zum 30.09.2021 verlängert. Dies wurde über die „Neustarthilfe+“ und „Überbrückungshilfe III+“ umgesetzt. Diese kann nun beantragt werden.

Der Förderzeitraum ist hier jeweils vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021.

Das sind die Eckpunkte/ Änderungen zur Überbrückungshilfe:

  • Förderzeitraum: 01.07. bis 30.09.2021
  • Voraussetzung für die Beantragung der Hilfen:
  • Corona-bedingter Umsatzrückgang > 30 % zum Referenzmonat 2019
  • Einführung der „Restart-Prämie“: Einführung einer Personalkostenhilfe für Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
  • Investitionen in Digitalisierung bis zu maximal 10.000,00 € im Förderzeitraum
  • Förderfähig sind Gerichtskosten, die der Schuldner in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu tragen hat, bis 20.000,00 € pro Monat.
  • Anpassung der branchenspezifischen Sonderregelungen:
  • Für die Reisebranche durch Fortführung der Anschubhilfe (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“).
  • Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche durch Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 sowie Fortführung der Anschubhilfe (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“).
  • Fortführung der Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen für Hersteller, Großhändler, Einzelhändler und professionelle Verwender.
  • Erhöhung des Vorschusses der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige (Betriebskostenpauschale) auf bis zu 4.500,00 € für Juli bis September 2021 als Alternative zur Überbrückungshilfe III Plus für Soloselbständige, die ansonsten keine Fixkosten geltend machen können.

Detaillierte Informationen zu der Überbrückungshilfe III+, die laufend aktualisiert werden, können Sie den offiziellen FAQs entnehmen. Hier der Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbruckeungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html

Hier alle Informationen zu der Neustarthilfe+, die Sie auch selber beantragen können: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html

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