Beantragung der Überbrückungshilfe ab sofort bei uns möglich

Seit dieser Woche können wir als Ihr Steuerberater eine Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind, beantragen.

Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen elektronisch beim BMWi. Im Vorfeld prüfen wir, ob alle Voraussetzungen vorliegen und ermitteln die zu beantragende Überbrückungshilfe.

Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe:

  • Ihr Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten;
  • Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 ist um 60% niedriger als in den Vorjahren;
  • Ihr Umsatz ist in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 ist um mindestens 40% niedriger als in den jeweiligen Monaten 2019.

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können Sie einen Anteil der monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erstattet bekommen. Auch die Kosten für Steuerberater für die Beantragung dieser Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Liegen Diese Voraussetzungen bei Ihnen vor?

Falls ja, sprechen Sie uns an. Unsere Dienstleistungsbeschreibung und Auftragsformular ist unten unter Downloads zu finden.

Welche Informationen benötiogen wir von Ihnen?

Hier sind wir auf Ihre Ihre Mitwirkung angewiesen. Denn die Zahlen zu Umsätzen, Umsatzschätzungen und Fixkosten sollten möglichst korrekt und schnell vorliegen. Nur so kann der Antrag auf Förderung für Ihr Unternehmen schnell gestellt und bearbeitet werden. Ansonsten drohen Zeitverlust und später –da sämtliche Anträge im Nachhinein überprüft werden - die Rückzahlung der Förderung.

Um den Antrag gut vorzubereiten ist erforderlich:

1. Stellen Sie sicher, dass uns für die Buchhaltung April und Mai 2020 alle relevanten Daten vorliegen (Soweit die Buchhaltung für diese Monate noch nicht erledigt). Prüfen Sie, ob Sie uns alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 übermittelt haben.

2. Es muss auch eine Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli, August abgegeben werden. Stellen Sie – nach den Monaten Juni, Juli und August - getrennt dar, welche Umsätze Sie in diesen Monaten voraussichtlich realisieren können.

3. Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 1.3.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu ihren Fixkosten vorliegen und welche der Kosten auf Verträgen beruhen, die Sie vor dem 01.03.2020 eingegangen sind.

Auf dieser Grundlage können wir Sie optimal beraten.

Herzliche Grüße

Ihr Team Schneider & Kissel

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