Anträge auf Corona-Novemberhilfe können gestellt werden
Die Bundesregierung hat die „Novemberhilfe“ beschlossen. Diese Hilfe können alle Unternehmen und Solosebständige im Haupterwerb in Anspruch nehmen, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebsbeeinträchtigungen, gemäß Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Anspruchsberechtigt sind direkt oder indirekt betroffene Unternehmen.
Folgende Eckpunkte:
- Höhe der Hilfe beträgt 75% der Umsätze im November 2019
- Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater
(Ausnahme: Antragstellung durch Solosebständige mit einem Volumen < T€ 5 und keine erhaltene Überbrückungshilfe I bzw. II)
- Angerechnet wird erhaltenes Überbrückungsgeld II und Kurzarbeitergeld
Alle weiteren Informationen gehen aus den angefügten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe hervor und unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html
Die Anträge können durch uns gestellt werden.