Anträge auf Corona-Novemberhilfe können gestellt werden

Die Bundesregierung hat die „Novemberhilfe“ beschlossen. Diese Hilfe können alle Unternehmen und Solosebständige im Haupterwerb in Anspruch nehmen, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebsbeeinträchtigungen, gemäß Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Anspruchsberechtigt sind direkt oder indirekt betroffene Unternehmen.

Folgende Eckpunkte:

  • Höhe der Hilfe beträgt 75% der Umsätze im November 2019
  • Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater

(Ausnahme: Antragstellung durch Solosebständige mit einem Volumen < T€ 5 und keine erhaltene Überbrückungshilfe I bzw. II)

  • Angerechnet wird erhaltenes Überbrückungsgeld II und Kurzarbeitergeld

Alle weiteren Informationen gehen aus den angefügten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe hervor und unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html

Die Anträge können durch uns gestellt werden.

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