Anhebung des Kurzarbeitergeldes für besonders betroffene Arbeitnehmer

Wegen der schweren wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise sind hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 % und bei Beschäftigten mit Kindern 67 %. Nun soll das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 % weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 % (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, längstens bis 31.12.2020.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden demnach ab 1.5.2020 bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

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