100 % Abschreibung auf bestimmte Wirtschaftsgüter
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 19.01.2021 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
Wir informieren Sie, wenn Konkretes bekannt bzw. beschlossen wurde.